PhDr. Helena Slavíčková
Gerichtlich beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die deutsche und englische Sprache
Profil auf Linked in: http://www.linkedin.com/pub/phdr-helena-slavickova/5b/529/438
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Über mich
Im Jahre 1989 wurde PhDr. Helena Slavíčková gemäß Sachverständigen- und Dolmetschergesetz Nr. 36/1967 Gb., sowie gemäß Verordnung des Justizministeriums Nr. 37/1967 Gb. vom Bezirksgericht Ostrava zum Gerichtsdolmetscher bestellt. Infolge ihrer Tätigkeit ist sie bezüglich jeglicher damit verbundenen Informationen an die Schweigepflicht gebunden.
Übersetzungen mit Gerichts (dolmetscher) stempel
Übersetzungen, die den Gerichtsstempel erfordern, werden mit dem Original oder mit einer notariell beglaubigten Fotokopie gebunden und mit dem das Staatswappen der Tschechischen Republik enthaltenden Stempel des Gerichtsdolmetschers versehen. Mit der Dolmetscherklausel im Tschechischen und im Deutschen bzw. Englisch bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit seiner Übersetzung. Die somit beglaubigte Übersetzung eines Dokuments ins Deutsche bzw. Englische wird dann im gesamten deutschen bzw. englischen Sprachraum anerkannt.
Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Seit dem Jahre 1989 biete ich professionelle Übersetzungsdienste an, d.h. Übersetzungen aus dem Tschechischen ins Deutsche bzw. Englische und umgekehrt. Kurze Übersetzungen (im Umfang bis zu 3 Seiten) bearbeite ich binnen 24 Stunden, ohne Aufschlag, längere Texte je nach Seitenzahl und Vereinbarung mit dem Kunden zum schnellstmöglichen Termin.
Es handelt sich um Übersetzungen mit Gerichts(dolmetscher)stempel, d.h. mit dem die Richtigkeit der Übersetzung bestätigenden Gerichtsdolmetscherstempel unter der Übersetzung amtlicher und juristischer Dokumente, wie z. B. Verträgen, Urteilen bzw. Entscheiden, Zeugnissen, Diplomen, Lehrbriefen, Ärztlichen Patientenberichten, standesamtlichen Dokumenten (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden), Gründungsurkunden, Auszügen aus Firmenregistern, Gewerberegistern, Strafregistern, aus dem Kataster der Liegenschaften, Vollmächten, Versicherungen, Polizzen u.ä.
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Preisliste
Die Preise für die Übersetzungen richten sich nach der Anordnung des Justizministeriums Nr. 345/2019 Gb. vom 1. Januari 2021, und der weiterführenden Anordnung Nr. 166/2020 Gb. in der Fassung ihrer späteren Vorschriften.
§ 17
Der Preis für eine schriftliche Übersetzung aus der Fremdsprache ins Tschechische und aus dem Tschechischen in die Fremdsprache beträgt pro 1 Seite 450,- CZK.
Bei mündlicher Übersetzung eines Textes aus der Fremdsprache ins Tschechische und aus dem Tschechischen in die Fremdsprache beträgt der Preis pro 1 Stunde 450,- CZK.
§ 20, Abs. 3
Bei Expressleistungen (Übersetzungen zum Expresstermin bzw. an einem Samstag, Sonntag, Feiertag oder über Nacht), kann die Vergütung einen Aufpreis von bis zu 50 % enthalten.
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Referenzen
– Polizei der Tschechischen Republik – Verwaltung der Region Nordmährischen Leistungen für die
– Kreisstaatsanwaltschaft Opava
– Kreisgericht Opava
– Notare, Rechtsanwälte, Firmen, Bürger
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„Mit der Dolmetscherin PhDr. Helena Slavíčková habe ich vom Jahre 1997 zusammengearbeitet, am meistens aber erst im Jahre 1998 und in folgenden Jahren. Sie übersetzte mir die im Rahmen der Rechtshilfe zugesandte Dokumente, sie dolmetschte aber auch auf Auslandsreisen in den deutschsprachigen Ländern. Sie war anwesend und übersetzte bei Verhören von Polizeibehörden in Deutschland, Österreich und Luxemburg und war auch auf dem Weg in die Niederlande anwesend. Sie übersetzte nicht nur während der Befragung von Zeugen in den betroffenen Ländern, sondern auch während der Konsultationen zwischen mir und den Polizeibehörden, die Rechtshilfe leisteten, und bei Hausdurchsuchungen in Luxemburg. In Zusammenarbeit mit deutschen Polizeibeamten, die zur Untersuchung in die Tschechische Republik gekommen sind, wurden ihre Übersetzungsdienste angeboten. Alles war immer völlig ohne Probleme, zur Zufriedenheit von mir und anderen Personen, die an der Untersuchung teilgenommen haben. Sie kam immer bereitwillig allen von mir angeforderten Maßnahmen nach und übersetzte sie, soweit möglich, sofort und übergab sie zur Untersuchung.“
Ehemaliger Ermittler von KÚV PČO (Regionales Ermittlungsbüro der Polizei der Tschechischen Republik), Ostrava, Oberstleutnant Karel Ryba, v.v. (im Ruhestand)
Opava, 21. 9. 2020
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„Mit Frau PhDr. Helena Slavíčková arbeite ich gerne für ihren professionellen Ansatz und Zuverlässigkeit zusammen. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie die Rechtsterminologie gut in professionelle Texte übersetzen kann.“
JUDr. Jaromír Kožiak, PhD., Notar in Opava
Opava, 14. 9. 2020
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Frau PhDr. Helena Slavickova hat mich gebeten ihr ein Schreiben auszustellen, dass im Sinne eines Empfehlungsschreibens den Rahmen unserer Zusammenarbeit schildert. Ich komme dieser Bitte gerne nach. Der Anlass der Zusammenarbeit war die Verfolgung von Restitutionsinteressen unserer Familie in der Tschechischen Republik. Wir waren damit zwar nicht erfolgreich, aber wir haben bei unseren Bemühungen nicht nur juristischen Beistand, sondern auch örtlichen Beistand in Anspruch genommen. Frau Dr. Slavickova hat für uns eine Art örtliches Sekretariat geführt. Wir haben sie kennen gelernt, weil sie deutsche (und englische) Übersetzungsarbeiten anbot uns wir des Tschechischen nicht mächtig waren, wir haben sie aber hauptsächlich eingesetzt, uns beim Verkehr mit den örtlichen Behörden und Umständen behilflich zu sein. Sie hat dabei stets loyal unsere Interessen wahrgenommen und war uns bei der für Ausländer nicht immer einfachen Interpretation örtlicher Umstände behilflich. Wir haben sie nicht nur professionell sondern auch freundschaftlich wahrgenommen und es ist uns durch sie gelungen, in einen alten Familienort zurückzukehren, wenngleich wir letztlich mit einer Restitution nicht erfolgreich waren.
Solange Frau Dr. Slavickova für uns tätig war, haben wir ihr für Ihre Dienste ein Auto zur Verfügung gestellt.
Was die persönliche und private Beziehung zu Frau Dr. Slavickova betrifft, so haben wir sie dafür bewundert, wie die Betreuung ihrer nunmehr erwachsenen Kinder mit dem beruflichen Umfeld zu vereinen gewusst hat, was bei berufstätigen Frauen mit jungen Kindern nicht immer einfach ist.
Wir wünschen Frau Dr. Slavickova auf ihrem weiteren beruflichen Weg Erfolg und Klienten, die ihre eigentlichen Stärken in der Welt ihrer tschechischen Heimat zu schätzen wissen.
NIKOLAUS FÜRST BLÜCHER VON WAHLSTATT
Switzerland, den 19.04.2015
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Auf Grund meiner persönlichen Erfahrung kann ich bestätigen, dass PhDr. Helena Slavíčková gerichtliche Übersetzungsdienste auf professionellem Niveau leistet. Ich hatte sie beauftragt, gerichtliche Dokumente aus dem Tschechischen ins Deutsche zu übersetzen, und außerdem ihre Beratungsdienste auf dem Gebiet der Anträge zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft auf Grund meiner deutschen Vorfahren in Anspruch genommen. Die Übersetzung der Gerichtsdokumente hatte Frau Doktor Slavíčková in zwei Tagen und auf hohem fachlichem Niveau gefertigt. Für diese schnelle Erledigung meines Auftrags verlangte sie keine Expresszuschläge, was ich hoch geschätzt habe, sowie auch ihre Bereitwilligkeit, mich in Angelegenheiten zu beraten, die den Rahmen des Auftrags überschritten. Dieses bewunderungswertes Entgegenkommen, ihr Arbeitseinsatz und das hohe professionelle Niveau ihrer Dienste bürgen für die höchste Qualität ihrer Übersetzungen, was auch die anspruchsvollsten Klienten werden zu schätzen wissen.
Ing. Bc. Lýdie Tallová, MBA Journalistin
Doktorandin der Metropolitan University Prag
Prag 2015
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Frau PhDr. Helena Slavíčkova hat meine Angelegenheit zwischen Tschechien und Deutschland in jeglicher Hinsicht, fachlich und menschlich auf bravouröse Art und Weise abgewickelt. Sie ist eine hervorragende Übersetzerin und menschlich eine besonders integere Person. Ihr gilt mein herzlichster Dank und vor allen Dingen kann ich sie, wegen ihrer Professionalität, bestens weiter empfehlen.
Rosemarie Zinngrebe
Reutlingen, Deutschland
2013
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„PhDr. Helena Slavíčková sichert unserer Firma langfristig die Übersetzungen aus derdeutschen Sprache und umgekehrt. Die Übersetzungen werden immer in der Hochqualität und in dem vorher vereinbarten Termin bearbeitet. Wir sind mit ihr sehr zufrieden und besonders bewerten wir ihr persönliches und professionelles Herantreten, wir können zu ihrimmer das Zutrauen haben und nur empfehlen.
Ing. Silvie Vilémová
Prag, Tschechische Republik
2013
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“Die gerichtliche Dolmetscherin Frau PhDr. Helena Slavíčková kenne ich als Notarin mehr als 20 Jahre. Für den Bedarf der notariellen Praxis sichert sie mir Übersetzungen von Urkunden und Korrespondenz, besonders in Erbschaftsverfahren, aus dem Tschechischen ins Deutsche oder Englische und umgekehrt. Diese Dienste leistet sie prompt, reagiert flexibel auf meine Anforderungen, die Übersetzungen sind auf hohem fachlichem Niveau, immer präzis bearbeitet, zu meiner vollen Zufriedenheit.”
JUDr. Naděžda Zaděláková
Notarin in Opava
Opava, Tschechische Republik
2013
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“Als Richter der Strafabteilung bewerte ich das professionelle und auch persönliche Herantreten der Dolmetscherin Frau PhDr. Helena Slavíčková, worüber unsere langjährige Zusammenarbeit beim Dolmetschen in Hauptverhandlungen und bei Übersetzungen der Schriftstücke zeugt. Besonders möchte ich ihre Kenntnisse und Orientierung in der fachlichen rechtlichen Terminologie, ihre Bereitwilligkeit und Schnelligkeit bei der Bearbeitung der verlangten Materialien betonen, und das immer auf hohem fachlichem Niveau. Darüber hinaus kann ich mich an Frau Dolmetscherin auch im Fall von urgenten Übersetzungen wenden, die sie sofort nach der Zusendung per E-mail durchgeführt hat.”
JUDr. Jaroslav Khul
Vizepräsident des Kreisgerichts in Opava
Opava, Tschechische Republik
2013
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“Frau PhDr. Helena Slavíčková – Dolmetscherin begegne ich schon seit langer Zeit als Staatsanwältin der Kreisstaatsanwaltschaft in Opava in den Strafsachen, in den die Übersetzung aus dem Deutschen ins Tschechische und umgekehrt nötig ist. Die Arbeit der Dolmetscherin übt sie auf professionellem Niveau aus, rechtzeitig, in Mehrheit der Fälle früher als in der festgelegten Frist. Auch schätze ich ihr persönliches Verhalten, das wieder sehr professionell ist.”
JUDr. Eva Fajková
Staatsanwältin, Kreisstaatsanwaltschaft Opava
Opava, Tschechische Republik
2013
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“Nach den Erkenntnissen des Matrikelamtes in Opava, die wir von unseren Bürgern haben, als die amtliche Übersetzung aus der englischen oder deutschen Sprache Frau PhDr. Helena Slavíčková bearbeitet hat, ist Frau Übersetzerin sehr entgegenkommend, bereitwillig und verlässlich, die Übersetzungen sind korrekt und im kurzen Termin bearbeitet.”
Jarmila Kretková
Leiterin der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Matrikelbücher, Sektion für Innensachen
Magistrat der Stadt Opava, Tschechische Republik
2013
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“Die Gerichtsdolmetscherin PhDr. Helena Slavíčková ist mir aus meiner Amtstätigkeit als Richterin in Angelegenheiten des sog. internationalen Elements seit dem Jahre 1989 bekannt. Die Zusammenarbeit mit PhDr. Helena Slavíčková ist kontinuierlich und betrifft alle Rechtssachen, bei denen die Übersetzung von Schriftstücken aus der tschechischen in die deutsche Sprache oder aus der deutschen in die tschechische Sprache notwendig ist, und zwar auf Grund der stets positiven Erfahrung ihrer professionellen und persönlichen Einstellung gegenüber den ihr übertragenen Aufgaben. PhDr. Helena Slavíčková führte die geforderten Übersetzungen bzw. Dolmetscherleistungen bei Gerichtsverhandlungen stets präzise und fristgemäß aus, Übersetzungen fertigt sie in sehr kurzen Fristen an. Dolmetscherleistungen verrechnet sie mit den üblichen Tarifen, ohne Beanspruchung eines Aufschlag auch bei Expressübersetzungen.”
JUDr. Zdena Reková
Richterin
Opava, Tschechische Republik
2012
“Die Polizei der Tschechischen Republik arbeitet mit PhDr. Helena Slavíčková etwa seit 1997 kontinuierlich in Strafverfahren als Dolmetscher für die deutsche Sprache zusammen, sie wurde in begründeten Fällen auch als Dolmetscher für die englische Sprache bestellt. Über den gesamten Zeitraum dieser Zusammenarbeit erstellte PhDr. Helena Slavíčková Dolmetscherleistungen aus dem Deutschen, wie auch aus dem Englischen auf hohem fachlichen Niveau, was zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Aufklärung und meritorischen Entscheidungen in Strafverfahren beitrug.”
Mjr. JUDr. Martin Válek,
Leiter der Abteilung für Wirtschaftskriminalität
Ostrava, Tschechische Republik
2007
“Dr. Helena Slavíčková betreut meine Angelegenheiten in der Tschechischen Republik seit dem Jahre 1990. Nachdem ich bereits auch in einigen anderen Ländern Erfahrungen sammeln konnte und selbst in einem Dienstleistungsgeschäft tätig bin, glaube ich die Dienstleistungen von Helena Slavíčková als gut einschätzen zu können. Helena Slavíčková zeichnet sich durch ihren überdimensionalen hohen Einsatz und durch Identifikation mit der Lage des Klienten aus. Alle Dinge werden schnell erledigt, auch wenn sie die ganze Nacht durcharbeiten muss. Wenn wir alle so arbeiten würden, hätten wir heute sicher keine Wirtschaftskrise.
Ich kann die Dienstleistungen von Helena Slavíčková besonders empfehlen, obgleich ich mir als Klient wünsche, dass noch Zeit für mich bleibt.”
JUDr. Karl Arco,
Immobilien, Kapitalmarktberater, Investor
Wien, Österreich
2009
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Kontakt
PhDr. Helena Slavíčková
Ratibořská 38
747 05 Opava 5 – Kateřinky
Tschechische Republik
Tel.: +420 591 155 213
Mobil.: +420 602 767 335
E-mail: slavickova.h@seznam.cz
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Juristische Dokumente
Als gerichtlich vereidigte Dolmetscherin übersetze ich schon mehr als 20 Jahre sämtliche juristische Dokumente:
- Gerichtsurteile
- Verträge aller Typen – z.B. Schenkungs-, Kauf-, Gesellschafts-, Arbeits-, Versicherungsverträge u.a.,
Weiter spezialisiere ich mich für:
- notarielle Eintragungen
- Anträge auf Unterhaltszahlungen
- Abkommen
Also alles, was für die Absendung ins Ausland die deutsche oder englische Übersetzung zusammen mit dem gerichtlichen Dolmetscherstempel und der Dolmetscherklausel erfordert. Das gleiche übe ich auch umgekehrt aus – aus der deutschen oder englischen Sprache ins Tschechische.
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Übersetzungen der Matrikelbelege
Ich leiste Übersetzungen der Matrikelbelege in der deutschen und englischen Sprache.
Als gerichtlich vereidigte Dolmetscherin der deutschen und englischen Sprache übersetze ich ins Deutsche oder Englische auch alle Matrikelbelege – Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, verschiedene Bestätigungen, Apostillen, Eintragungen über Bestimmung der Vaterschaft u.ä.
In diesem Fachgebiet habe ich wertvolle Erfahrungen schon mehr als 20 Jahre und die Übersetzungen werden in Hochqualität und in kurzer Zeit durchgeführt.
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Versicherungs- und Arbeitsverträge, Strafregister
Übersetzungen der Arbeitsverträge
Für die Klienten, die in Österreich oder Deutschland arbeiten, übersetze ich die Arbeitsverträge, deren Übersetzung in der Tschechischen Republik sie z.B. für die Erledigung der Hypotheken oder Kredite in der Bank brauchen. Die Bank will wissen, wie hohen Verdienst der Klient hat und ob er das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen hat. Diese sind die grundlegenden Kriterien für die Bank bei der Leistung eines Kredites. Die Verträge müssen in der vollen, also nicht verkürzten Fassung übersetzt werden und auch seitenlange Verträge übersetze ich im kürzesten Zeittermin, nach Anforderung und Vereinbarung mit dem Klienten.
Übersetzung des Strafregisters
Bei dem Antrag auf die Arbeit im Ausland ersuchen dortige Ämter oft den Auszug aus dem Strafregister. Nach der Erhaltung sichern wir umgekehrt seine Übersetzung in der deutschen oder englischen Sprache mit der verlangten Beglaubigung.
Übersetzungen der Versicherungsverträge
Bei den Anträgen auf die Arbeitnehmerveranlagungen (Rückgabe der Steuer) oder bei den verschiedenen Versicherungsereignissen (Verkehrsunfall, Unfall an der Arbeitsstelle u.ä.) erfordern die deutschen oder österreichischen Ämter die deutsche Fassung der Versicherungsverträge des Klienten mit den tschechischen Versicherungsanstalten. Auch die tschechische Übersetzung der in Österreich oder Deutschland abgeschlossenen Versicherungsverträge ersuchen umgekehrt tschechische Ämter. Auch ihre Übersetzungen sichern wir im kürzesten Termin, bzw. bearbeiten wir nur die Übersetzung der entscheidenden Angaben im Vertrag, anstatt der manchmal unnötigen Übersetzung der vollen Fassung des Vertrages.
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Fahrzeugschein
Viele Menschen führen ein Fahrzeug aus Deutschland oder Österreich ein und für seine Registrierung in der Tschechischen Republik benötigen sie am Verkehrsinspektorat den Fahrzeugschein. Dieser ist in der deutschen Sprache und die Polizei der Tschechischen Republik braucht oft seine gerichtlich beglaubigte Übersetzung ins Tschechische, bzw. die Übersetzung der Angaben, betr. verschiedene Abänderungen am Fahrzeug, weitere eingetragene Anmerkungen u.ä.
Diese Übersetzung bearbeiten wir umgehend während eines Tages, mit Rücksicht auf die Zeitanforderungen des Klienten, denn jeder wünscht sich schon bald mit dem Fahrzeug zu fahren und diese sog. Papierbearbeitung so bald wie möglich erledigt haben.
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Diplome und Zeugnisse
Übersetzungen der Diplome und Zeugnisse
Bei der Arbeitssuche im Ausland ist es oft nötig die Dokumente über die höchste erworbene Ausbildung vorzulegen. Wir übersetzen auch die von den Universitäten ausgestellten Diplome und Staatsexamenszeugnisse, einschließlich der verschiedenen fachlichen Spezialisierungen.
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Erbschaft aus Deutschland oder Österreich
Bei der Erledigung der Erbschaftsangelegenheiten aus Deutschland oder Österreich führen wir die fachliche Korrespondenz mit den dortigen Ämtern – den Nachlassgerichten, Testamentsvollstreckern, Notaren, Rechtsanwälten durch oder wir helfen bei der Ausstellung des sog. Erbscheines, also der für weitere Abwicklung der Erbschaft notwendigen Belege bis zum endgültigen Abschluss. Wir helfen bei der Erledigung der Belege, die die deutsche oder österreichische Seite ersucht und sichern ihre Übersetzung. Die Verrechnung dieses Dienstes erfolgt nur für die Übersetzungen nach der geltenden Regelung, also nach dem Preis für die Übersetzung, keine Verrechnung der Prozente aus dem Wert der Erbschaft u.ä.
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Übersetzungen – Korrespondenz mit den Ämtern
An das Ersuchen des Klienten erledige ich sämtliche Korrespondenz mit den Ämtern (einschließlich Finanzämter), Krankenkassen und weiteren Institutionen in Österreich und Deutschland in folgenden Gebieten:
- Beschäftigung
- Versicherung
- Gesundheitsdokumentation
- Steuern
- Kindergeld oder Mutterschaftsgeld
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Ärztliche Nachrichten
Übersetzungen der ärztlichen Befunde
Zu meinen Klienten gehören auch die in Österreich oder Deutschland arbeitenden Menschen. Diese Klienten brauchen für ihre Krankenkasse im Ausland die übersetzten Krankschreibungen über den Anfang und Beendigung des Krankenstandes und dazu oft auch ärztliche Befunde über verschiedene Untersuchungen oder Krankenhausaufenthalte. Oder umgekehrt haben sie einen Arbeitsunfall im Ausland und sie brauchen die ärztlichen Befunde in der tschechischen Sprache.
In den Übersetzungen der ärztlichen Texte, die lateinische Begriffe benutzen, mache ich meine Kenntnisse von der Maturitätsprüfung in Latein und meiner bisherigen Übersetzungspraxis geltend.
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Rückgabe der Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) und Renten aus dem Ausland
Rückgabe der Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)
Für die Klienten, die in Deutschland oder Österreich arbeiten und aus ihren Löhnen sie dort die Steuer abgeben, erledige ich die sog. Rückgabe der Steuern, indem an zuständiges Finanzamt in Österreich oder Deutschland das erforderliche Formular (Arbeitnehmerveranlagung) zugestellt wird, das ich ausfülle und zusammen mit den notwendigen Anlagen absende. Diese Steuer ist es möglich bis 5 Jahre zurück zu beantragen, immer mit dem ausgefüllten Formular für das zuständige Jahr. Soweit es nötig ist, übersetzen wir die notwendigen Anlagen ins Deutsche und die Übersetzung beglaubigen wir.
Übersetzungen – Renten aus Ausland
Für die Klienten, die schon die erforderliche Anzahl der Jahre in Deutschland oder Österreich abgearbeitet haben, erledige ich nach der Erreichung des Rentenalters die Rente aus Deutschland oder Österreich. Am zuständigen Amt in Deutschland oder Österreich hole ich das zuständige Formular ein, das ich mit dem Klienten ausfülle und zusammen mit den ersuchten übersetzten Anlagen absende.
Durchlaufend erledige ich mit dem Klienten die Korrespondenz mit dem Amt bis zur endgültigen Erledigung und Beziehung der Rente.
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Erledigung der deutschen Staatsbürgerschaft
Ich bin gerichtliche Dolmetscherin für die deutsche und englische Sprache und übe diese Tätigkeit seit dem Jahr 1989 aus. Als Bestandteil meiner Arbeit erledige ich seit den 90er Jahren Übersetzungen der Dokumente, die für die Erledigung der deutschen Staatsbürgerschaft notwendig sind, den Klienten, die ihre Vorfahren auf dem ehemaligen deutschen Gebiet – Hultschiner Ländchen – hatten, das bis zum Jahr 1918 deutsch war und im Jahr 1920 alle hier lebenden deutschen Bürger automatisch die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft erwarben.
Nach den deutschen Gesetzen haben sie aber ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht verloren und auch ihre Nachkommen haben diese nicht verloren, die sie jetzt erneuern können. Nur müssen ihre Vorfahren – Großvater oder Urgroßvater – im Hultschiner Ländchen bis zum Jahr 1914 geboren worden sein und die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft im Jahr 1920 auf Grund des § 1 Abs. 2 Gs. Nr. 236/1920 Slg. erworben haben. Die zuständigen Formulare, die zusammen mit den Übersetzungen nach Bundesverwaltungsamt nach Köln (Deutschland) abgesandt werden, habe ich zur Verfügung, diese fülle ich aus und übersetze die zuständigen Belege als gerichtliche Dolmetscherin. Es handelt sich um Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Auszüge aus Volkszählungen in den Jahren 1921, 1930 und 1939 und besonders um die Bescheinigung über den Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft. Dieses ist wichtig – die Deutschen müssen den Beleg haben, dass Sie und auch ihre Vorfahren die tschechische Staatsbürgerschaft automatisch durch Geburt erworben haben und nicht auf eigenen Antrag. Wer nämlich selbst um eine andere Staatsbürgerschaft ersucht, verliert den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, er und auch seine Nachkommen.
Ich beantworte gerne die zuständigen ausführlicheren Informationen betr. der Erledigung der deutschen Staatsbürgerschaft und sende zuständige Anweisungen. Zum Schluss erhalten die Klienten den sog. Staatsangehörigkeitsausweis und damit können sie an der deutschen Botschaft in Prag den deutschen Pass beantragen.